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   OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21   

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https://dejure.org/2021,49589
OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21 (https://dejure.org/2021,49589)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2021 - 5 U 550/21 (https://dejure.org/2021,49589)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 5 U 550/21 (https://dejure.org/2021,49589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kreuzfahrt / Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Beweislastumkehr / Abänderung der Reiseroute / Entfall Ersatzroute / Freiheitsentziehende Maßnahmen

  • RA Kotz

    Änderung Reiseroute Kreuzfahrtschiff wegen Corona-Pandemie - Schadensersatz

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Kreuzfahrtroute wegen Corona geändert wird ...

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2003, V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, juris Rn. 22 mwN).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs auch BVerwG NJW 2008, 3303).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Unter einer sog. Überraschungsentscheidung wird gemeinhin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bezeichnet, der unter anderem dann anzunehmen ist, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen eine gewissenhafte und kundige Partei auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 05.03.2018, 1 BvR 1011/17, juris).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs auch BVerwG NJW 2008, 3303).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs auch BVerwG NJW 2008, 3303).
  • OLG Dresden, 31.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Dazu gehört die Darlegung, welche Schritte unverzüglich eingeleitet wurden, um eine fristgerechte Stellungnahme sicherzustellen (ständige Rechtsprechung des Senats; dem nahezu wortgleich folgend OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 U 750/17, juris).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 24.03.2015, VI ZR 179/13, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21
    Nicht prüffähige pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München MDR 2017, 483; OLG Köln MDR 2014, 299).
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